Erleichterungen für unsere Landwirte
Europa und die EVP haben die Proteste unserer Landwirte gehört und geliefert. Das European Parliament hat diese Woche eine große Zahl an Anpassungen der Konditionalitätsanforderungen für die Mitgliedstaaten in der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) angenommen.
Die Stilllegungsverpflichtung für die gesamte laufende GAP-Periode bis Ende 2027 ist aufgehoben. Das war im Hinblick auf den Ukrainekrieg und die weltweite Ernährungssicherheit überfällig. Bei den Konditionalitätsstandards zum Fruchtwechsel, zur Mindestbodenbedeckung und zum Erosionsschutz gibt es massive Flexibilität für die Mitgliedstaaten. GLÖZ-Kontrollen für Betriebe bis 10 ha werden abgeschafft. Dies alles stellt eine erhebliche Bürokratie-Erleichterung für unsere Bäuerinnen und Bauern dar.
Hintergrund:
Die EVP hatte seit Monaten Forderungen in Richtung der Europäischen Kommission angebracht, Änderungen an der gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) vorzunehmen, welchen diese Mitte März nachkam. Um die GAP-Unterstützung zu erhalten, auf die sie Anspruch haben, müssen die Landwirte eine Reihe von Konditionalitäten einhalten, die der Umwelt und dem Klima zugutekommen. Diese grundlegenden Standards werden als GLÖZ bezeichnet, was “guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand” bedeutet. Diese Vorhaben sollen nun gelockert werden, weil sie die Landwirte in der praktischen Umsetzung vor enorme bürokratische und praktische Herausforderungen gestellt haben. Mit der heutigen Entscheidung werden den Mitgliedstaaten in der EU die Möglichkeit geboten, ihre Landwirtinnen und Landwirte von diesen Verpflichtungen zu befreien und trotzdem ihre GAP-Basisdirektzahlungen zu erhalten.