Presse: EU-Kommission Anti-Money-Laundering Package
Stefan Berger MdEP: Bargeldobergrenze vereint mit Niedrigzins könnte Europaskepsis auslösen
Bargeldobergrenze verfehlt ihren Nutzen
Der EU-Abgeordnete Stefan Berger (CDU NRW) lehnt die Pläne der EU-Kommission zur Einrichtung einer Bargeldobergrenze von 10.000 Euro ab. „Eine europäische Bargeldobergrenze gibt ein zweifelhaftes Signal an deutsche Bürgerinnen und Bürger. Im europäischen Vergleich ist das Bezahlen mit Bargeld für uns Deutsche nicht nur eine Gewohnheit, sondern ein Lebensgefühl. Vereint die EU nun ihre anhaltende Niedrigzinspolitik mit einer Bargeldobergrenze, könnte dies eine negative Signalwirkung haben und Europaskepsis bei vielen Menschen auslösen.“
Fraglich sei laut Stefan Berger zudem der Nutzen einer solchen Regelung. Bei Bargeldzahlungen ab 10.000 Euro besteht hierzulande ohnehin eine Ausweispflicht. Die Einführung einer Bargeld-Obergrenze solle jedem Mitgliedstaat individuell überlassen sein.
Legende vom schwarzen Geldkoffer im Krypto-Zeitalter ausgedient
„Die Legende vom schwarzen Geldkoffer hat im Zeitalter der Digitalisierung ausgedient“, so Berger. „Geldwäsche fängt heute nicht zwingend beim Bargeld an, sondern auch beim Bitcoin. Bisher war die Krypto-Welt eher ein blinder Fleck; dabei werden weltweit etwa 10 Milliarden Dollar an Krypto-Asset-Transaktionen illegalen Zwecken zugeordnet. Es ist wichtig, dass Anbieter von Krypto-Assets den Behörden in Zukunft Daten zu den Transaktionen zur Verfügung stellen müssen. Ich begrüße die Pläne der EU-Kommission“.
Neue Behörde als „Bollwerk gegen Geldwäscher“
Stefan Berger begrüßt ebenso die Einführung einer neuen EU-Antigeldwäschebehörde, die Qualitätsunterschiede zwischen den nationalen Aufsichtsbehörden ausgleichen könne. Malta beispielsweise wurde jüngst von der Financial Action Task Force (FATF) auf die graue Liste für Finanzstraftaten gesetzt.
Berger betont: „In der EU umfasst das Geldwäsche-Volumen jährlich über 100 Milliarden Euro, was mehr als einem Prozent des Bruttoinlandsprodukts der EU entspricht. Die aktuellen Zahlen sind Anlass genug, um eine strenge, gut koordinierte gemeinsame Antigeldwäschebehörde ins Leben zu rufen.“
Hintergrund
Am 20. Juli stellt die Europäische Kommission ihr Anti-Money-Laundering Package vor. Geplant ist die Einrichtung einer neuer EU-Geldwäschebehörde und strengere Meldepflichten für Krypto-Transaktionen sowie die Einführung einer Bargeldobergrenze von 10.000 Euro.